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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 08.09.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 47/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 47/00

Beschluss vom 08.09.2000


Leitsatz:Verschuldet der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer gegenüber einem Wohnungseigentümer einen Schaden, so haften dafür die Wohnungseigentümer.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, BGB § 278,

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