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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 08.08.2001, Aktenzeichen: 1 ObOWi 306/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 ObOWi 306/01

Beschluss vom 08.08.2001


Leitsatz:Gewendet wird im Straßenverkehr auch dann, wenn der Kraftfahrer auf einer Straße unter Einbeziehung von zwei gegenüberliegenden Parkplätzen sein Fahrzeug in die Gegenrichtung bringt.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 18 Abs. 7,

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