( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 08.04.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 21/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 21/04

Beschluss vom 08.04.2004


Leitsatz:1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.

2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 47, WEG § 48 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 20226/03 vom 19.01.2004
AG München 482 UR II 683/03

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 08.04.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 21/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-08-04-2004-az-2z-br-2104

"BAYOBLG - 08.04.2004, 2Z BR 21/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN