JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 08.04.2004, Aktenzeichen: 1Z BR 12/04
| Leitsatz: | Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin verfügt, dass ihre Verwandten enterbt sind, eine dritte Person den Nachlass "regeln" soll, über ihr Vermögen verfügen kann und den Auftrag hat, die Eigentumswohnung zu veräußern und von diesem Verkaufserlös und den Bankguthaben einen Notarztwagen zu kaufen und dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 2084, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 7 T 4611/03 vom 18.12.2003 AG Neumarkt i.d. OPf. VI 562/02 |
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