JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 08.04.2004, Aktenzeichen: 1 St RR 56/04
| Leitsatz: | Erhebt der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl, in dem wegen einer Verkehrsstraftat als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet wurde, bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 265 Abs. 1, StPO § 265 Abs. 2, |
| Stichworte: | Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, |
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