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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 08.04.2004, Aktenzeichen: 1 St RR 56/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 St RR 56/04

Beschluss vom 08.04.2004


Leitsatz:Erhebt der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl, in dem wegen einer Verkehrsstraftat als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet wurde, bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 265 Abs. 1, StPO § 265 Abs. 2,
Stichworte:Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis,

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