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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 08.03.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 115/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 115/00

Beschluss vom 08.03.2001


Leitsatz:Entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen liegt ein gegen seine Wiederbestellung sprechender wichtiger Grund vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 26,

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