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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 08.01.2004, Aktenzeichen: 1 ObOWi 538/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 ObOWi 538/03

Beschluss vom 08.01.2004


Leitsatz:1. Die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers von ähnlich starkem Gewicht wie im Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV setzt nicht voraus, dass gegen den Betroffenen bereits eine erhöhte Geldbuße verhängt worden ist. Die gilt insbesondere dann, wenn entweder einer Vorahndung oder dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsverstoß eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h zugrunde liegt.

2. Der Annahme einer beharrlichen Pflichtenverletzung steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht keine näheren Feststellungen zu den Umständen der Vorahndungen getroffen hat (wie BayObLG vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Rechtsgebiete:StVG, BKatV
Vorschriften:StVG § 25 Abs. 1 Satz 1, BKatV § 4 Abs. 2,
Stichworte:Fahrverbot, Beharrlichkeit, Vorahndungen,

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