JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 07.03.2005, Aktenzeichen: 2Z BR 182/04
| Leitsatz: | 1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Er entspricht insbesondere dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen. Gleiches gilt für einen Entlastungsbeschluss zugunsten des ehrenamtlichen Verwaltungsbeirats. 2. Ist unklar, ob akute Wasserschäden im Keller einer Wohnanlage, deren Beseitigung nicht aufgeschoben werden kann, auf einen ursprünglichen Baumangel der vor 16 Jahren erstellten Wohnanlage zurückzuführen sind und die Beseitigung dieser Mängel bereits tituliert ist, widerspricht es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, statt des Bauträgers andere Unternehmen mit der Schadensfeststellung und -beseitigung zu beauftragen. 3. Der Austausch einer Schließanlage wegen eines ungeklärten Schlüsselverlusts entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1, WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2, WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3, WEG § 29 Abs. 2, WEG § 29 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | LG München II 6 T 7070/02 vom 29.07.2004 AG Fürstenfeldbruck 1 UR II 29/02 |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 07.03.2005, Aktenzeichen: 2Z BR 182/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 07.03.2005, 2Z BR 182/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum