JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 07.02.2005, Aktenzeichen: 1 ObOWi 637/04
| Leitsatz: | Ist die Einfahrt aus einer Bushaltebucht in die sich anschließende Kreuzung für Linienomnibusse mit besonderen Lichtzeichen geregelt, so gelten diese nicht für einen Lkw-Führer, der an der Bushaltestelle anhält. Fährt er in die Kreuzung ein, muss er die für den allgemeinen Verkehr eingerichtete Verkehrsampel beachten. |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Vorschriften: | StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2, |
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