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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 07.02.2005, Aktenzeichen: 1 ObOWi 637/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 ObOWi 637/04

Beschluss vom 07.02.2005


Leitsatz:Ist die Einfahrt aus einer Bushaltebucht in die sich anschließende Kreuzung für Linienomnibusse mit besonderen Lichtzeichen geregelt, so gelten diese nicht für einen Lkw-Führer, der an der Bushaltestelle anhält. Fährt er in die Kreuzung ein, muss er die für den allgemeinen Verkehr eingerichtete Verkehrsampel beachten.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2,

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