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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 06.12.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 5/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 5/00

Beschluss vom 06.12.2000


Leitsatz:Die grundbuchrechtliche Eintragung ausländischer Ehegatten als Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung ist unzulässig, wenn nach dem maßgeblichen Güterrecht die Eigentumswohnung gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten wird. Daß Grundbuchamt kann die Eintragung ablehnen, wenn es sicher weiß, daß mit der Eintragung das Grundbuch unrichtig werden würde.
Rechtsgebiete:GBO, EGBGB
Vorschriften:GBO § 20, EGBGB Art. 15,

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