JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 06.10.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 87/04
| Leitsatz: | 1. Der Nacherbe und der Alleinerbe des Vorerben können nicht eine Erbengemeinschaft nach dem Vorerben sein. 2. Erhält ein nicht befreiter Vorerbe im Zug einer Erbauseinandersetzung Alleineigentum an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück, so setzt sich die Nacherbenbindung an dem Grundstück fort, sofern die Miterben bei der Auseinandersetzung unter Mitwirkung der Nacherben nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2032, BGB § 2111, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 1445/03 AG Laufen |
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