JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 06.10.2004, Aktenzeichen: 1 St RR 101/04
| Leitsatz: | 1. Nichtrichterliche Vernehmungspersonen dürfen in der Hauptverhandlung so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet. 2. Auch Angaben bei einer (nur) informatorischen Befragung fallen unter das Verwertungsverbot des § 252 StPO. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 252, |
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