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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 06.10.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 53/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 53/00

Beschluss vom 06.10.2000


Leitsatz:Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Dann darf er auch Holzpalisaden zur Befestigung des Hangs durch Betonmauern mit Natursteinverkleidung ersetzen, wenn die Mauern durch ihre Bepflanzung den Eindruck eines Steingartens erwecken.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 14 Nr. 1, WEG § 22 Abs. 1,

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