JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 06.09.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 8/01
| Leitsatz: | Vereinbaren die Wohnungseigentümer, daß die für die Dauer von Sanierungarbeiten entfernte Erde in Containern zwischengelagert und danach wieder zurücktransportiert werden soll, dürfte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein. Gerät der Hinterleger mit der Verpflichtung zur Wegschaffung der Erde in Verzug, schuldet er den Wohnungseigentümern den Ersatz der von ihnen aufgewendeten Lagerkosten. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 688, BGB § 696, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG München I - 1 T 3927/00 AG München 492 UR II 96/97 |
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