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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 06.09.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 107/01 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 107/01

Beschluss vom 06.09.2001


Leitsatz:1. Der Verwalter darf ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer keine Forderungen gegen die Wohnungseigentümer anerkennen.

2. Nur wenn ein entsprechender Eigentümerbeschluss besteht, kann ein Wohnungseigentümer auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen werden.

3. Verstöße gegen die Vorschriften über die Einberufung zur Eigentümerversammlung führen nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 2, WEG § 24, WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5, BGB § 398,
Verfahrensgang:LG München I - 1 T 20835/00
AG München 484 UR II 96/99

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