Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 06.09.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 206/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 206/00

Beschluss vom 06.09.2000


Leitsatz:Die Erstattung die der Betroffenen entstandenen Kosten für die von der Ausländerbehörde gegen die Ablehnung ihres Antrag auf Verlängerung der Abschiebehaft eingelegte sofortige Beschwerde richtet sich nach § 16 Satz 1 FreihEntzG. Maßgebend ist, ob für die Ausländerbehörde berechtigten Anlaß hatte, die sofortige weitere Beschwerde einzulegen.
Rechtsgebiete:AuslG, FreihEntzG
Vorschriften:AuslG § 57, FreihEntzG § 16 Satz 1,

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 06.09.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 206/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 06.09.2000, 3Z BR 206/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum