JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 06.03.2003, Aktenzeichen: 1 St RR 13/03
| Leitsatz: | Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn das Amtsgericht nicht die naheliegende Möglichkeit geprüft hat, daß der Angeklagte wegen der Höhe der Blutalkoholkonzentration schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB war. |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Vorschriften: | StGB § 20, StPO § 410 Abs. 2, |
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