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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 06.03.2003, Aktenzeichen: 1 St RR 13/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 St RR 13/03

Beschluss vom 06.03.2003


Leitsatz:Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn das Amtsgericht nicht die naheliegende Möglichkeit geprüft hat, daß der Angeklagte wegen der Höhe der Blutalkoholkonzentration schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB war.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 20, StPO § 410 Abs. 2,

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