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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 06.03.2002, Aktenzeichen: 3Z BR 343/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 343/00

Beschluss vom 06.03.2002


Leitsatz:Die Widerlegung der Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht setzt voraus, daß die Holding keine leitende Tätigkeit ausübt, die Vorstandsmitglieder der Holding nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat der beherrschten Unternehmen angehören und sich die Tätigkeit des herrschenden Unternehmens lediglich auf die Funktion einer vermögensverwaltenden Holding beschränkt.
Rechtsgebiete:AktG, MitbestG
Vorschriften:AktG § 18 Abs. 1, MitbestG § 5 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG München I 21 O 13734/94

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