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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 05.12.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 126/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 126/01

Beschluss vom 05.12.2001


Leitsatz:Müssen nach der Baugenehmigung Besucherparkplätze bereitgestellt werden, so ist der Wohnungseigentümer, dem Sondernutzungsrechte an den für eine Bereitstellung in Frage kommenden Kfz-Stellplätzen zustehen,verpflichtet, die Stellplätze den Wohnungseigentümern gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs zu überlassen.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 15, BGB § 242,
Verfahrensgang:LG Augsburg 7 T 1317/01
AG Landsberg am Lech 1 UR II 12/00

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