Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 05.12.2000, Aktenzeichen: 4 St RR 156/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 4 St RR 156/00

Beschluss vom 05.12.2000


Leitsatz:Irrt der Fahrer eines Betäubungsmittelhändlers über die Menge des zum Zwecke des Handeltreibens erworbenen Heroins, so kann "nur" Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben vorliegen. Weiss der Fahrer um die Mengen zum unerlaubten Handeltreiben und zum Eigenverbrauch, kann tateinheitlich neben der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben auch Beihilfe zum unerlaubten Besitz in nicht geringer Menge vorliegen.
Rechtsgebiete:BtMG, StGB
Vorschriften:BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1, StGB § 27, StGB § 52,

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 05.12.2000, Aktenzeichen: 4 St RR 156/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 05.12.2000, 4 St RR 156/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum