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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 05.10.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 59/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 59/00

Beschluss vom 05.10.2000


Leitsatz:Die Bezeichnung des Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlußfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23 Abs. 2, WEG § 28 Abs. 1, WEG § 28 Abs. 5,

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