JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 3Z BR 138/03
| Leitsatz: | 1. Beantragt ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter die Weiterleitung einer bei einem unzuständigen Gericht privatschriftlich eingelegten weiteren Beschwerde an das zuständige Gericht, ist dies nicht der Einlegung durch Einreichung einer Beschwerdeschrift gleichzusetzen, sofern nicht eindeutig erkennbar wird, dass sich der Rechtsanwalt das Rechtsmittel zu eigen macht und hierfür die Verantwortung übernimmt. 2. Hierfür genügt die Bezugnahme auf eine privatschriftliche Beschwerde jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsanwalt zugleich mitteilt, dass er sich wegen kurzfristiger Mandatserteilung noch nicht in das Verfahren habe einarbeiten können und sich eine "abschließende" Begründung vorbehalte. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 29 Abs. 1 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth - 13 T 10072/02 LG Nürnberg-Fürth - 13 T 10897/02 AG Nürnberg - XVII 2079/99 |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 3Z BR 138/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAYOBLG - 05.09.2003, 3Z BR 138/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum