( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 05.05.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 66/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 66/04

Beschluss vom 05.05.2004


Leitsatz:1. Eine Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die entweder nach dessen Bestellung entstanden oder jedenfalls der Wohnungseigentümergemeinschaft erst danach bekannt geworden sind.

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Wohnungseigentümer, gerichtlich die Abberufung des Verwalters durchzusetzen, ist anzunehmen, wenn der Versuch gescheitert ist, einen Mehrheitsbeschluss über die Abberufung herbeizuführen oder wenn in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse die vorherige Anrufung der Eigentümerversammlung nicht zumutbar ist.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 26,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 14 T 7527/03 vom 21.01.2004
AG Nürnberg 1 UR II 115/03

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 05.05.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 66/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-05-05-2004-az-2z-br-6604

"BAYOBLG - 05.05.2004, 2Z BR 66/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN