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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 05.04.2002, Aktenzeichen: 1Z AR 24/02 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1Z AR 24/02

Beschluss vom 05.04.2002


Leitsatz:Die Bestimmung des zuständigen Gerichts kann abgelehnt werden, wenn für die Klage gegen einen Streitgenossen ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart ist und dem anderen Streitgenossen nicht zugemutet werden kann, sich ebenfalls vor diesem Gericht verklagen zu lassen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, ZPO § 38,
Verfahrensgang:LG Memmingen 3 O 191/02

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