JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 05.03.2004, Aktenzeichen: 4 St RR 22/04
| Leitsatz: | Der Tatrichter kann nur in ganz extremen Ausnahmefällen als letztes Mittel zur Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs dem Angeklagten auferlegen, Beweisanträge künftig nur noch durch seinen Verteidiger stellen zu lassen. Aus der Begründung eines solchen Beschlusses muss sich ergeben, warum nach Ansicht des Tatrichters der Angeklagte sein Beweisantragsrecht bis zu diesem Zeitpunkt rechtsmissbräuchlich eingesetzt hat. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 244 Abs. 3, StPO § 338 Nr. 8, |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 05.03.2004, Aktenzeichen: 4 St RR 22/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAYOBLG - 05.03.2004, 4 St RR 22/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum