( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 05.03.2004, Aktenzeichen: 4 St RR 22/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 4 St RR 22/04

Beschluss vom 05.03.2004


Leitsatz:Der Tatrichter kann nur in ganz extremen Ausnahmefällen als letztes Mittel zur Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs dem Angeklagten auferlegen, Beweisanträge künftig nur noch durch seinen Verteidiger stellen zu lassen. Aus der Begründung eines solchen Beschlusses muss sich ergeben, warum nach Ansicht des Tatrichters der Angeklagte sein Beweisantragsrecht bis zu diesem Zeitpunkt rechtsmissbräuchlich eingesetzt hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 244 Abs. 3, StPO § 338 Nr. 8,

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 05.03.2004, Aktenzeichen: 4 St RR 22/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-05-03-2004-az-4-st-rr-2204

"BAYOBLG - 05.03.2004, 4 St RR 22/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN