JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 04.09.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 139/03
| Leitsatz: | 1. Ein Eigentumswechsel während eines anhängigen Verfahrens hat im Wohnungseigentumsverfahren auf die Stellung als Verfahrensbeteiligter keinen Einfluss. Der Entscheidung ist deshalb nicht eine aktuelle Eigentümerliste, sondern eine Eigentümerliste nach dem Stand zu Beginn des Verfahrens beizufügen. 2. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn ein Antragsteller trotz gerichtlichen Hinweises sein Vorbringen nicht in einer Weise konkretisiert, dass das Gericht weitere Ermittlungen anstellen kann, und das Gericht deshalb von einer Beweisaufnahme absieht. |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG |
| Vorschriften: | FGG § 12, WEG § 43 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG München I - 1 T 7630/95 AG München - UR II 498/86 WEG |
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