JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 04.09.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 114/03
| Leitsatz: | Werden in der Teilungserklärung die Balkone als zu dem Sondereigentum gehörende Räume aufgezählt und die Instandhaltung sowie Instandsetzung des Sondereigentums, insbesondere der Balkone, den einzelnen Wohnungseigentümern zur Pflicht gemacht, kann die Auslegung ergeben, dass sich die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung nicht auf zwingend im Gemeinschaftseigentum stehende Teile der Balkone erstreckt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 5 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG München I - 1 T 22703/02 AG München - 483 UR II 985/02 |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 04.09.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 114/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 04.09.2003, 2Z BR 114/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum