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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 04.08.2003, Aktenzeichen: 1 St RR 88/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 St RR 88/03

Beschluss vom 04.08.2003


Leitsatz:Bei auf Trunkenheit zurückzuführenden Verkehrsvergehen mit schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen gebietet § 56 Abs. 3 StGB vielfach die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung. Dennoch dürfen auch bei der Ahndung solcher Taten die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht außer Acht gelassen werden.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 Abs. 3,

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