JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 04.08.2003, Aktenzeichen: 1 St RR 88/03
| Leitsatz: | Bei auf Trunkenheit zurückzuführenden Verkehrsvergehen mit schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen gebietet § 56 Abs. 3 StGB vielfach die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung. Dennoch dürfen auch bei der Ahndung solcher Taten die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht außer Acht gelassen werden. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 56 Abs. 3, |
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