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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 04.06.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 97/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 97/04

Beschluss vom 04.06.2004


Leitsatz:Zur Frage, unter welchen Umständen und in welchem Umfang dem Kind eines vorläufig Betreuten Akteneinsicht in die Betreuungsakten zu gewähren ist, wenn der vorläufig Betreute zu einem früheren Zeitpunkt jegliche Auskünfte an dieses Kind untersagt hat, dieses aber seine Bestellung zum endgültigen Betreuer beantragt hat.
Rechtsgebiete:FGG, GG
Vorschriften:FGG § 34, GG Art. 103 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Schweinfurt 24F T 8/04
AG Bad Kissingen XVII 386/03

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