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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 04.04.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 11/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 11/01

Beschluss vom 04.04.2001


Leitsatz:Teilt ein Eigentümer seine Wohnung zur Vermietung an zwei verschiedene Personen in zwei Wohnungen auf, werden bei den Aufzugskosten zwei Wohnungen berücksichtigt, sofern der Kostenverteilungsschlüssel an die Anzahl der Wohnungen knüpft.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 2,
Verfahrensgang:AG Aschaffenburg 4 UR II 81/99
LG Aschaffenburg 1 T 13/00

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