JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 04.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 9/04
| Leitsatz: | 1. Ein rechtskräftiger Beschluss des Gerichts, nach dem ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, ein Fahrzeug auf einer bestimmten Grundstücksfläche abzustellen, erlaubt diesem, unabhängig von den rechtlichen Verhältnissen an der Teilfläche, gegen einen anderen Wohnungseigentümer gerichtlich vorzugehen, der die Fläche zum Lagern von Gegenständen benutzt. 2. Wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses rechtskräftig abgewiesen, so steht die Rechtskraft dieser gerichtlichen Entscheidung auch dem späteren Einwand entgegen, mangels Abstimmung in der Eigentümerversammlung sei gar kein Eigentümerbeschluss zustande gekommen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23 Abs. 4, WEG § 45 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Landshut 60 T 2700/03 vom 30.12.2003 AG Freising 4 UR II 41/02 |
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