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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 04.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 9/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 9/04

Beschluss vom 04.03.2004


Leitsatz:1. Ein rechtskräftiger Beschluss des Gerichts, nach dem ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, ein Fahrzeug auf einer bestimmten Grundstücksfläche abzustellen, erlaubt diesem, unabhängig von den rechtlichen Verhältnissen an der Teilfläche, gegen einen anderen Wohnungseigentümer gerichtlich vorzugehen, der die Fläche zum Lagern von Gegenständen benutzt.

2. Wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses rechtskräftig abgewiesen, so steht die Rechtskraft dieser gerichtlichen Entscheidung auch dem späteren Einwand entgegen, mangels Abstimmung in der Eigentümerversammlung sei gar kein Eigentümerbeschluss zustande gekommen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23 Abs. 4, WEG § 45 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Landshut 60 T 2700/03 vom 30.12.2003
AG Freising 4 UR II 41/02

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