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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 03.11.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 73/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 73/04

Beschluss vom 03.11.2004


Leitsatz:Mangels abweichender Bestimmung in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kommt der Einzeichnung des Standorts der Müllbehälter im Aufteilungsplan keine verbindliche Wirkung zu, so dass die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit eine Verlegung des Standorts beschließen können.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 7 Abs. 4, WEG § 15 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Weiden i.d.OPf. 2 T 3/04
AG Weiden i.d.OPf. 1 UR II 16/03

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