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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 03.03.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 268/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 268/03

Beschluss vom 03.03.2004


Leitsatz:1. Auch im Betreuungsverfahren setzt die Erteilung einer Vollmacht unbeschadet der Verfahrensfähigkeit des Betroffenen eine dem Vollmachtgeber zuzurechnende Willenserklärung voraus.

2. Kann ein im Rechtsbeschwerdeverfahren als Vertreter des Betroffenen auftretender Beteiligter den Nachweis der Vollmacht nicht erbringen oder etwaige Bedenken gegen die vorgelegte Vollmacht nicht beseitigten, so ist das Rechtsmittel des Betroffenen als unzulässig zu verwerfen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 13, FGG § 66,
Verfahrensgang:LG München I 13 T 13391/03
AG München 708 XVII 857/01

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