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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 02.06.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 111/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 111/04

Beschluss vom 02.06.2004


Leitsatz:Die geschlossene Unterbringung eines alkohol- und medikamentenabhängigen Betroffenen durch seinen Betreuer kann dann genehmigt werden, wenn der Betroffene krankheitsbedingt seinen Willen nicht mehr frei bilden kann und ohne Unterbringung konkret die Gefahr eines Rückfalles mit lebensbedrohlichen Zuständen droht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1906 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Traunstein 4 T 1535/04
AG Traunstein XVII 607/02

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