JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 02.06.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 29/04
| Leitsatz: | 1. Die Zweckbestimmung eines Wohnungseigentums als "Ferienwohnung" oder "Ferienappartement" legt im Allgemeinen eine vorübergehende Nutzung als Wohnung durch wechselnde Gäste fest. 2. Ob die Nutzung einer "Ferienwohnung" als Seminar- und Veranstaltungsraum nicht mehr stört als eine zweckentsprechende Nutzung, kann nur entschieden werden, wenn die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Nutzung durch den Tatrichter umfassend abgewogen werden. Dabei kann auch die Lage der Wohnung im Gebäude eine Rolle spielen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | BGB § 1004 Abs. 1, WEG § 1 Abs. 2, WEG § 10 Abs. 1 S. 2, WEG § 15 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 4238/03 AG Rosenheim 40 UR II 23/03 |
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