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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 02.03.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 88/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 88/00

Beschluss vom 02.03.2001


Leitsatz:Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 26, BGB § 242,

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