JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 02.03.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 88/00
| Leitsatz: | Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 26, BGB § 242, |
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