JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 02.03.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 127/00
| Leitsatz: | 1. § 265 ZPO gilt auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren. 2. Die Wohnungseigentümer sind zur Duldung verpflichtet, wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlüsse Anpflanzungen auf dem ihm nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil zu entfernen hat. verpflichtet. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 1004, ZPO § 265, |
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