JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 01.12.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 166/04
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses. 2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51). 3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 15, WEG § 23, WEG § 43, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 1447/04 vom 08.07.2004 AG Rosenheim 40 UR II 70/03 |
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