JuraForum.de > Urteile > BAYERISCHER-VGH > Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen: 3 B 02.3061
| Rechtsgebiete: | GG, BayVwVfG, BRRG, BBVAnpG 99 |
| Vorschriften: | GG Art. 2 Abs. 1, GG Art 20 Abs. 3, GG Art. 33 Abs. 5, BayVwVfG Art. 32, BRRG § 126 Abs. 3, BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern, Ansprüche materiell begründet und formell durchsetzbar, Wiedereinsetzung auf Antrag und von Amts wegen durch das Gericht hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Leistungen für die Jahre 1993 bis 1998, keine verschuldete Versäumung der Zweiwochenfrist für den Wiedereinsetzungsantrag des Beamten, der im Vertrauen auf eine ihm gegen Unterschrift bekannt gegebene Verfügung des Dienstherrn davon abgesehen hat, Besoldungsansprüche in der gesetzlich erforderlichen Weise zeitnah geltend zu machen, keine verschuldete Versäumung der Jahresfrist für die Wiedereinsetzung, Auslegung eines behördlichen Schreibens nach dem Empfängerhorizont, Rechtsstaatsgebot, Fairnessgebot, Grundsatz von Treu und Glauben, mitwirkendes Verschulden des Dienstherrn, |
| Verfahrensgang: | VG Regensburg RO 1 K 02.1385 vom 30.10.2002 |
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