JuraForum.de > Urteile > BAYERISCHER-VGH > Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen: 3 B 02.1532
| Rechtsgebiete: | BayVwVfG, BRRG, BBVAnpG 99 |
| Vorschriften: | BayVwVfG Art. 32, BRRG § 126 Abs. 3, BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern, zur Auslegung eines Antragsbegehrens auf Kindergeld, Versagung rückwirkender Leistungen für die Jahre 1992 bis 1998 wegen Versäumung einer gesetzlichen Frist, innerhalb derer Besoldungsansprüche in der Vergangenheit geltend zu machen waren, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Glaubhaftmachung des Umstands, dass der Beamte im Vertrauen auf eine Verfügung des Dienstherrn und damit unverschuldet davon abgesehen hat, Besoldungsansprüche in der gesetzlich erforderlichen Weise zeitnah geltend zu machen, |
| Verfahrensgang: | VG Regensburg RN 1 K 01.1150 vom 15.05.2002 |
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