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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHUrteil vom 16.03.2005, Aktenzeichen: 9 BV 03.1069 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 9 BV 03.1069

Urteil vom 16.03.2005


Leitsatz:Das Recht eines milcherzeugenden Pächters von Betriebsteilen mit flächengebundenen Anlieferungs-Referenzmengen, die mit Beendigung des Pachtvertrags zurückzugewährende Referenzmenge vom Verpächter, der die eigene Milcherzeugung aufgegeben hat, zu einem Betrag in Höhe von 67 vom Hundert des Gleichgewichtspreises zu übernehmen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 3950/92, MOG, ZAV
Vorschriften:VO (EG) Nr. 3950/92 Art. 8 lit. e, MOG § 8 Abs. 1 Satz 1, ZAV § 12 Abs. 3,
Stichworte:Milchkontingentierung, Auslaufen von Pachtverträgen über Teile eines Betriebs mit flächengebundenen Referenzmengen nach dem 31. März 2000, Übernahme der Referenzmengen durch die Pächter zu einem Betrag in Höhe von 67 vom Hundert des Gleichgewichtspreises, § 12 Abs. 3 ZAV ist mit höherrangigem Recht vereinbar, beruht insbesondere auf hinreichend bestimmter gesetzlicher Ermächtigung, verletzt Grundrechte des Verpächters nicht, wahrt Verfassungsgrundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots und verletzt Grundsätze des Gemeinschaftsrechts nicht,
Verfahrensgang:VG Augsburg Au 9 K 02.1144 vom 11.02.2003

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