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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHUrteil vom 14.02.2007, Aktenzeichen: 4 N 06.367 

BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 N 06.367

Urteil vom 14.02.2007


Leitsatz:Die Anbindung der Zweitwohnungsteuerpflicht an das Melderecht ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das gilt auch dann, wenn dadurch Studierende, die überwiegend die elterliche Wohnung benutzen und deshalb dort ihre Hauptwohnung haben, für ihre weitere Wohnung am Studienort steuerpflichtig werden.
Rechtsgebiete:GG, KAG, Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
Vorschriften:GG Art. 105 Abs. 2a, KAG Art. 3, Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Augsburg vom 17.12.2004, geändert durch Satzung vom 22.5.2006,
Stichworte:Zweitwohnungsteuer, Örtliche Aufwandsteuer, Zweitwohnung, Anknüpfung an Melderecht, Meldepflicht, Nebenwohnung, Hauptwohnung, Zweitwohnungsteuerpflicht von Studenten, Studentenwohnung,

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