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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHUrteil vom 10.04.2006, Aktenzeichen: 15 BV 05.664 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 15 BV 05.664

Urteil vom 10.04.2006


Leitsatz:1. Eine Gemeinde ist von der Zahlung einer Baugenehmigungsgebühr für eine Kläranlage auch dann nicht befreit, wenn sie die Entwässerungseinrichtung in der Form eines Regiebetriebs führt.

2. Baukosten als Gebührenmaßstab brauchen bei der Festsetzung der Baugenehmigungsgebühr in lediglich plausibler Höhe zugrunde gelegt zu werden. Zu den zur Vollendung des Vorhabens erforderlichen Kosten gehören auch die zu seiner Funktionsfähigkeit notwendigen Einbauten.
Rechtsgebiete:KG
Vorschriften:KG Art. 4, KG Art. 5,
Stichworte:Befreiung von der Zahlung der Baugenehmigungsgebühr, Gemeindlicher Regiebetrieb (Entwässerungsanlage), Kommunales Unternehmen, Gebührenmaßstab Baukosten,
Verfahrensgang:VG Regensburg RN 6 K 03.2237 vom 25.01.2005

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