JuraForum.de > Urteile > BAYERISCHER-VGH > Urteil vom 09.04.2003, Aktenzeichen: 24 B 02.646
| Leitsatz: | 1. Bei der Weitergabe von beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten über die Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation an den Arbeitgeber des Betroffenen, handelt es sich um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.v. § 43 VwGO. 2. Für das Bayerische Staatsministerium des Innern besteht als Aufsichtsbehörde über das Landesamt für Verfassungsschutz kein generelles Selbsteintrittsrecht dergestalt, dass es im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 S. 2 BayVSG beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherte personenbezogene Daten nach außen weiterleiten darf. 3. Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gem. § 42 Abs. 2 VwGO analog ergibt sich nicht auf Grund der Tatsache, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern anstelle des Landesamts für Verfassungsschutz - mit dessen Einvernehmen - gespeicherte personenbezogene Daten weitergegeben hat. 4. Die jeweilige Position des Betroffenen im öffentlichen Dienst spielt bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Weitergabe von gespeicherten personenbezogenen Daten keine entscheidende Rolle. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayVSG, BV, GG |
| Vorschriften: | VwGO § 43, BayVSG Art. 14 Abs. 1, BV Art. 55, GG Art. 2 Abs. 1, |
| Stichworte: | Verfassungsschutz, Weitergabe von gespeicherten personenbezogenen Daten, Zuständigkeit, Rechtsverhältnis, informationelle Selbstbestimmung, Mitgliedschaft bei Scientology, |
| Verfahrensgang: | VG München M 17 K 99.4388 vom 27.09.2001 |
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