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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHUrteil vom 07.08.2006, Aktenzeichen: 1 N 03.3427 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 N 03.3427

Urteil vom 07.08.2006


Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Abwägung der Eigentumsbelange bei der Festsetzung eines Innenbereichsgrundstücks als Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.
Rechtsgebiete:VwGO, BauGB 1998, BauGB
Vorschriften:VwGO § 47, VwGO § 61 Nr. 2, BauGB 1998 § 1 Abs. 6, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 10, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 14, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20, BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BauGB § 214 Abs. 3, BauGB § 233 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung als Teilfrage einer ordnungsgemäßen Erschließung eines Baugebiets, Festsetzung einer Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, Festsetzung einer bestimmten Art der Niederschlagswasserbeseitigung als Maßnahme zum Schutz von Boden und Natur, Festsetzung einer von Bebauung frei zu haltenden Fläche, Anforderungen an die Bestimmtheit bei Festsetzung einer "geeigneten Versickerungseinrichtung", Abwägung der Eigentumsbelange bei der Festsetzung eines Innenbereichsgrundstücks - als Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, - als von Bebauung frei zu haltende Fläche, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Erheblichkeit eines Abwägungsfehlers,

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