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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHUrteil vom 06.12.2004, Aktenzeichen: 6 B 00.749 

BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 6 B 00.749

Urteil vom 06.12.2004


Leitsatz:Kann ein Baugebiet nicht nur über den im Zusammenhang mit seiner Erschließung neu errichteten Knotenpunkt an einer klassifizierten Straße, sondern auch von anderer Seite über Gemeindestraßen angefahren werden, gehören die von der Gemeinde zu übernehmenden Kosten für die Errichtung des Knotenpunktes nicht zu dem i.S. von § 128 Abs. 1 Nr. 2 BauGB notwendigen Aufwand "für" die Herstellung der einmündenden oder anderer Straßen dieses Baugebiets.
Rechtsgebiete:BauGB, BayStrWG
Vorschriften:BauGB § 127, BauGB § 128, BauGB § 131, BayStrWG Art. 31, BayStrWG Art. 32,
Stichworte:Erschließungsbeitragsrecht, Aufwand für Kreisverkehrsplatz in klassifizierter Straße, beitragsfähiger Aufwand, Erschlossensein,
Verfahrensgang:VG Würzburg W 5 K 99.771 vom 17.02.2000

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