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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHBeschluss vom 22.06.2007, Aktenzeichen: 7 CE 07.815 

BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 7 CE 07.815

Beschluss vom 22.06.2007


Leitsatz:Wird durch öffentliches Verbreiten von Auszügen aus einer Gerichtsentscheidung der Eindruck erweckt, eine Glaubensgemeinschaft stehe im Verdacht der Verstrickung in länger zurückliegende Straftaten eines früheren Mitglieds, so kann die Untersagung der Äußerung verlangt werden, wenn für den Verdacht über die bloße Mitgliedschaft hinaus keine konkreten Anhaltspunkte oder neuen Erkenntnisse vorliegen.
Rechtsgebiete:VwGO, GG
Vorschriften:VwGO § 123 Abs. 1, VwGO § 146, GG Art. 4 Abs. 1, GG Art. 4 Abs. 2, GG Art. 19 Abs. 3, GG Art. 140,
Stichworte:Universelles Leben (UL), Untersagung von Äußerungen auf kirchlicher Website, Ermittlung des Sinngehalts einer Meinungsäußerung anhand des Kontexts, "verdeckt" geäußerter Verdacht einer Verstrickung in Betrugshandlungen, Voraussetzungen eines berechtigten Informations- und Aufklärungsinteresses,
Verfahrensgang:VG München M 17 E 07.11 vom 14.03.2007

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