JuraForum.de > Urteile > BAYERISCHER-VGH > Beschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: 4 CE 07.647
| Leitsatz: | 1. Zielt ein zulässiges Bürgerbegehren auf die Einstellung eines Bauleitplanverfahrens, wird dem Sicherungsanspruch zur Verhinderung gegenläufiger Maßnahmen der Gemeinde in der Regel dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die Bekanntmachung des Bauleitplans vorläufig untersagt wird. 2. Die Untersagung der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) kann auch mit Blick auf § 33 BauGB nicht verlangt werden, weil bereits die Einreichung eines solchen - zulässigen - Bürgerbegehrens die materielle Planreife entfallen lässt. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BV, GO, BauGB |
| Vorschriften: | VwGO § 123, BV Art. 12 Abs. 2, GO Art. 18a Abs. 9, BauGB § 33, BauGB § 36, |
| Stichworte: | Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Einstellung eines Bauleitplanverfahrens, Aufgabe projektbezogener Planung, Ernstlicher Planungswille, Planreife, Möbelmarkt, Sicherungsanordnung, Unterlassung des Satzungsbeschlusses, |
| Verfahrensgang: | VG München M 7 E 07.226 vom 13.03.2007 |
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