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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHBeschluss vom 18.12.2006, Aktenzeichen: 6 ZB 05.672 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 6 ZB 05.672

Beschluss vom 18.12.2006


Leitsatz:1. Ein bebaubares Buchgrundstück, das mit einem Grundstücksstreifen in Zufahrtsbreite an eine Anbaustraße angrenzt, ist von dieser dennoch nicht nach § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn der verbindende Grundstücksstreifen durch Bebauungsplan als Teil einer weiteren selbständigen Erschließungsanlage festgesetzt ist, die nach der planerischen Absicht die bebaubaren Grundstücksteile allein erschließen soll.

2. Ein Wohngrundstück ist nicht nach § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn es zwar an die Anlage angrenzt, jedoch von der Fahrbahn aus nur über eine unbefestigte gewidmete Verkehrsgrünfläche mit einer Tiefe von etwa 12 bis 16 m hinweg betreten werden kann.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 125 Abs. 1, BauGB § 131 Abs. 1, BauGB § 242 Abs. 1,
Stichworte:Erschließungsbeitragsrecht, historische Straße (verneint), planerische Deckung, Zu- und Abfahrtsverbot, Erschlossensein nach Bebauungsplan, BBuchgrundstüc, Heranfahrenkönnen (verneint),
Verfahrensgang:VG Regensburg RO 11 K 03.792 vom 01.02.2005

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