JuraForum.de > Urteile > BAYERISCHER-VGH > Beschluss vom 17.03.2004, Aktenzeichen: 22 CS 04.362
| Leitsatz: | 1. Textdateien, die auf einer jedermann zugänglichen Internetseite in einem gängigen Dokumentenformat dauernd bereitgehalten werden, stellen unter den heuten Umständen allgemein zugängliche Informationen dar, auf die eine Behörde zur näheren Bestimmung des Bescheidsinhalts jedenfalls gegenüber einem behördlichen Adressaten verweisen darf. 2. Ob der Eigentümer einer Deponiefläche als Mitverursacher einer Altlast herangezogen werden kann, hängt von seiner Nähe zum späteren Gefahreneintritt und den sonstigen Umständen des Einzelfalls ab. |
| Rechtsgebiete: | BayVGH, BBodSchG |
| Vorschriften: | BayVGH Art. 37 Abs. 1, BBodSchG § 4 Abs. 3 Satz 1, BBodSchG § 9 Abs. 2, |
| Stichworte: | Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein zugängliche Informationsquelle, Störerauswahl, Eigentümer als Verhaltensstörer, Orts- und Sachnähe, Verhältnismäßigkeit, |
| Verfahrensgang: | VG Augsburg Au 7 S 03.1447 vom 26.01.2004 |
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